Fahrwasser

Teil einer Wasserstraße, der je nach den örtlichen Umständen vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.

Der beim jeweiligen Wasserstand für die Schifffahrt benutzbare und durch Fahrwasserzeichen bezeichnete Teil der Wasserstraße.

Quelle: BinSchStrO, §1.01, Nr.32 DonauSchPV, §1.01, Nr.29 s. a. DIN 4054