Teil einer Wasserstraße, der je nach den örtlichen Umständen vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.
Der beim jeweiligen Wasserstand für die Schifffahrt benutzbare und durch Fahrwasserzeichen bezeichnete Teil der Wasserstraße.
Quelle: BinSchStrO, §1.01, Nr.32 DonauSchPV, §1.01, Nr.29 s. a. DIN 4054